„Selbstverständlich haben Verdi und alle Bürger unseres Landes jederzeit das Recht, Gerichte anzurufen und ihre Ansprüche und Belange vorzutragen. Das ist ein Grundrecht in unserer Demokratie, welches in der Verfassung ausdrücklich verankert ist. Niemand zweifelt an, dass Gerichte das Recht haben, Akte der Exekutive auf Ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Das ist eine verpflichtende Aufgaben von Gerichten. Die Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut unserer Demokratie, das auch ohne Zweifel zu verteidigen ist.
Allerdings sollte grundsätzlich geklärt werden, wie wir zukünftig mit verkaufsoffenen Sonntagen in Wuppertal umgehen wollen. Hier sind alle Betroffenen aufgerufen - Einzelhändler, Gewerkschaften, Interessengemeinschaften, Kirchen und natürlich die Stadt Wuppertal, möglichst am Anfang eines Jahres einen entsprechenden frühzeitigen Prozess in Gang zu setzen, um Planungssicherheit zu erzielen. Es darf auf gar keinen Fall noch einmal passieren, dass in Barmen die Geschäfte geöffnet sind und in Elberfeld die Türen geschlossen bleiben müssen. Letztendlich stehen fünf Stunden Öffnungszeit an diesem Sonntag im Raum, die der Einzelhandel gut gebrauchen kann. Einzelhandel und Gastronomie leiden schon seit Monaten unter der Pandemie, und hier zählt mittlerweile jede Einnahme. Ich erwarte von der Stadt Wuppertal, dass sie diesen Prozess jetzt zeitnah in Gang setzt.“