Die Bundesregierung und die Landesregierung NRW haben erste wichtige Entscheidungen über finanzielle Hilfen für vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger getroffen. Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 103, Solingen, Remscheid und Wuppertal-Ronsdorf und -Cronenberg, Jürgen Hardt (CDU):
Mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom Mittwoch und der Landesregierung NRW vom gestrigen Donnerstag kann die Soforthilfe für Opfer der Hochwasserkatastrophe jetzt zügig ausgezahlt werden. Die Beantragung und Auszahlung soll unbürokratisch in Verantwortung der Kommunen erfolgen. Bei der Auszahlung der Soforthilfe in NRW in Höhe von 1.500 Euro pro Haushalt zuzüglich 500 Euro pro Person, maximal begrenzt auf 3.500 Euro, werden weder die Vermögenslage berücksichtigt noch Spenden oder sonstige Zuwendungen angerechnet.
Diese Soforthilfe dient zur Abdeckung des aktuellen täglichen Bedarfs. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger können sich hierdurch mit Kleidung und Lebensmitteln versorgen und gegebenenfalls auch Unterkunftskosten bestreiten.
Gleichzeitig wird nun die umfassende Wiederaufbauhilfe konzipiert, die grundsätzlich alle Hochwasserschäden, die bei Privaten und bei der öffentlichen Hand entstanden sind und nicht durch Versicherungen abgedeckt werden, ausgleichen soll. Schon in den nächsten Tagen bildet sich ein fester Stab von Bund und Ländern zur Umsetzung eines umfassenden Hilfsprogramms, das analog des Wiederaufbaugesetzes für die Hochwasseropfer 2013 breite Hilfe gewährleisten soll. Die Absicht ist, sich hierbei am Aufbauhilfegesetz 2013 zu orientieren, das mit 8 Milliarden Euro ausgestattet war. Ich erwarte, dass sich Bund und Länder in den nächsten Wochen darauf verständigen, wie ein Aufbauhilfefonds finanziell und rechtlich ausgestattet sein soll. Erforderlich ist wiederum eine erhebliche Milliardensumme und klare Regeln, wer unter welchen Bedingungen Geld erhält. Die Erfahrungen mit der Hochwasserhilfe 2013 waren insgesamt positiv und können deshalb als Blaupause dienen.
Der Bund hat bereits entschieden, dass der Wiederaufbau von Bundesinfrastruktur (Schienen, Straßen, Wasserwege) voll vom Bund finanziert wird. Die Kosten bei Ländern und Kommunen sollen je hälftig vom Bund und von allen Bundesländern gemeinschaftlich aufgebracht werden. Mit einem solchen umfassenden Programm, über das der Deutsche Bundestag gegebenenfalls in einer Sondersitzung nach der Bund-Länder-Vereinbarung beraten und beschließen muss, soll gewährleistet werden, dass bei Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen die Kosten durch das Hochwasser weitestgehend kompensiert werden, wenn Versicherungen nicht zur Verfügung stehen.
In der Hochwasserkatastrophe wird niemand zurückgelassen. Bürgerinnen und Bürger dürfen mit großzügiger Hilfe rechnen.