Eltern in Nordrhein-Westfalen erhalten aufgrund der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas), Kindertagespflege und den Offenen Ganztagsschulen (OGS) eine Erstattung ihrer Beiträge.
In gemeinsamen Verhandlungen zwischen den Hauptgeschäftsführern der Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund), Familienminister Dr. Joachim Stamp, sowie den Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP konnte eine Verständigung erzielt werden: Rückwirkend werden Elternbeitrage für den Zeitraum Februar bis einschließlich Mai 2021 teilweise oder vollständig erstattet.
„Eltern haben in den vergangenen Pandemie-Monaten eine extreme Doppelbelastung Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung gemeistert und leisteten einen großen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Dafür sind wir den Eltern sehr dankbar und erkennen diese enorme Leistung mit Hochachtung an“, so die CDU-Fraktionsvorsitzende Caroline Lünenschloss.
Hintergrund:
Für die Leistungen die Kindertagesbetreuungsangebote in Kitas, Kindertagespflege und der Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I einschließlich der OGS werden pro Monat in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge in Höhe von rund 86 Millionen Euro erhoben. Für den Monat Februar werden die vollen Elternbeiträge erstattet, jeweils hälftig durch die Kommunen und das Land. Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 werden 50 Prozent erstattet, ebenfalls jeweils zur Hälfte aufgeteilt zwischen Land und Kommunen. Insgesamt schultert das Land damit rund 108 Millionen Euro für den Zeitraum der vier Monate. Bereits im Januar 2021 waren die Elternbeiträge vollständig erstattet worden. 86 Millionen hatte der Haushalts- und Finanzausschuss des NRW-Landtags bereits im Mai 2021 freigegeben. Den zusätzlichen Mitteln muss der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags noch zustimmen.