CDU: Rücksichtnahme und Selbsteinschränkung erforderlich.
„Diese Entscheidung ist wirklich alternativlos, da das Grundgesetz eine Einschränkung der Freiheitsrechte nur dann erlaubt, wenn dafür zwingende Gründe vorliegen. Menschen, die das zweite Mal gegen das Corona-Virus geimpft oder die von der Krankheit genesen sind, sind jedoch ganz überwiegend keine Gesundheitsgefahren für Dritte mehr und gefährden sich auch selbst nach jetzigen Erkenntnissen nicht, so dass eine Rechtfertigung für eine staatliche Einschränkung für diese Gruppe fehlt“.
Dennoch weist Köster darauf hin, dass dies nur auf einen sehr geringen Teil der Bevölkerung zutrifft: Es sind noch weniger als ein Drittel der in Deutschland lebenden Menschen einmal geimpft, nur etwa 8 % zweimal. Damit bleibt diese Gruppe im Moment noch eine sehr überschaubare Zahl, so dass dies nicht zu einer ganz allgemeinen Vernachlässigung von Vorsichtsmaßnahmen führen kann.
„Aber auch im Übrigen plädiere ich dafür, dass Selbsteingrenzung und Bescheidenheit im Umgang mit diesen neu gewonnenen Freiheiten das Gebot der Stunde sein sollte. Nicht alles, was erlaubt ist, muss man auch ausnutzen. Es darf keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben, bei denen die einen feiern und die anderen, oftmals auch Familien mit Kindern, erheblichen Belastungen ausgesetzt sind. Hier zeigt sich die Solidarität einer Gesellschaft, die aufeinander Rücksicht nimmt und nicht Rechte gegeneinander ausspielt. Auch insoweit muss sich unsere Gesellschaft bewähren als eine echte Solidargemeinschaft“ so der Kreisvorsitzender abschließend.