Als einen „Schildbürgerstreich Wuppertal-spezifischer Art“ hat der Kreisvorsitzende der Wuppertaler CDU, Rolf Köster, die Erklärung der Abteilung Verkehrslenkung und Straßennutzung bezeichnet, wonach es vor der Junior Uni und möglicherweise vor anderen Kinder- und Senioreneinrichtungen keine Tempo 30 Zone geben dürfe.
Dass hier ein Abteilungsleiter eine offensichtliche falsche Rechtsauffassung vertritt, die nicht einmal von dem Gesetzgeber der Straßenverkehrsordnung so behauptet wird, ist eine nicht hinzunehmende Besonderheit Wuppertaler Rechtsauslegung.
Skandalös wird dies aber durch die dahinterstehende Geisteshaltung: Bezeichnend ist es, dass die Wuppertaler Verwaltung hier nicht „im Zweifeln für den Bürger votiert, sondern meint, im Interesse einer angeblichen Rechtssicherheit abstruse Maßnahmen zu verhängen. Köster ruft Oberbürgermeister Mucke auf, dafür Sorge zu tragen, dass in seiner Fachverwaltung eine Rechtsauslegung zu Gunsten des Bürgers erfolgt, nicht gegen ihn.“
„Wir sind kein Experimentierfeld, um auf Kosten der Sicherheit von Kindern und Senioren hier Rechtsauslegung zu betreiben,“ so Köster. Ferner fordert er Oberbürgermeister Mucke auf, die Abteilung Verkehrslenkung und Straßennutzung zu verpflichten, mitzuteilen, an welchen anderen privaten Institutionen von Kinder- und Altenpflege gegen die Tempo 30 Zone entschieden worden sei.
Hier besteht Aufklärungs- und Nachbesserungsbedarf. Zusammen mit Bezirksbürgermeister Hans-Hermann Lücke, CDU, bittet Köster, die übrigen Bezirksvertretungen solche Verwaltungshandlungen aufzugreifen und dem Oberbürgermeister davon Kenntnis zu geben.