Die Bundesregierung stellt Ende 2022 den erfolgreichen Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten ein. Dies hat sie jetzt den Ländern mitgeteilt. Somit sind für das Jahr 2023 keine Antragstellungen möglich. Bis zum Jahr 2024 waren eigentlich Bundesmittel für den Investitionspakt vorgesehen.
„Es ist ein grobes Foul der Ampel an den Kommunen und Vereinen, die mit diesen Fördergeldern planen. Bis 2023 waren jeweils 110 Millionen Euro pro Jahr, 2024 sogar 160 Millionen Euro Bundesmittel vorgesehen“, bedauert die stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende Anja Vesper die Entscheidung aus Berlin. „Gemeinsam hatten Bund und Länder vereinbart, kommunale Sportstätten finanziell zu fördern, dafür ein millionenschweres jährliches Investitionspaket aufgelegt. Bund und Länder übernehmen 90 Prozent der Kosten, 10 Prozent die Kommunen, die davon profitieren. Ein fairer Ansatz, aus dem sich der Bund jetzt überraschend herausmogeln will.“
Erst Ende Juli hatte NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach die Oberbürgermeister und Bürgermeister angeschrieben und mitgeteilt, dass Anträge für 2023 gestellt werden können. Das musste sie nun kurzfristig widerrufen: das Bundeskabinett weicht von seiner bisherigen Finanzplanung ab und widerspricht damit auch dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2021 zur mittelfristigen Finanzplanung. Anja Vesper: „Planungssicherheit für Kommunen und Vereine sieht anders aus.“
Hintergrund: Mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern Kommunen durch Investitionszuschüsse für die bauliche Sanierung und den Ausbau von Sportstätten, vorrangig in Gebieten der Programme der Städtebauförderung. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung ist auch ein Ersatzneubau förderfähig. Darüber hinaus sind in Ausnahmefällen in städtebaulichen Gebieten Neubauten förderfähig.