Jürgen Hardt MdB, Abgeordneter für Solingen, Remscheid und Wuppertal II und außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes am 23. Mai:
Am Donnerstag, den 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. In etwas mehr als acht Monaten haben damals 61 Männer und 4 Frauen die Artikel geschaffen, welche unsere Demokratie und Gesellschaft bis heute und in die Zukunft hinein maßgeblich prägen.
Unter diesen vier Frauen war auch die CDU-Abgeordnete Helene Weber aus Elberfeld. Sie war als Ministerialrätin die ranghöchste weibliche Beamtin in der Weimarer Republik. 1993 erhielt sie unter den Nazis Berufsverbot. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm Weber im Parlamentarischen Rat eine entscheidende Rolle ein: Sie war Schriftführerin im Präsidium, Mitglied im Ausschuss für Grundsatzfragen und kämpfte vor allem für den Schutz der Ehe, der Familie und das Elternrecht (Art. 6 und 7 GG). Weber war außerdem maßgeblich beteiligt an der Formulierung „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 GG. In der Bundesrepublik war Helene Weber bis 1962 Mitglied des Bundestages für die CDU und hatte den Vorsitz des Familienrechtsausschusses inne. Zu ihren Ehren wurde 2009 zum 60. Jubiläum des Grundgesetzes der Helene-Weber-Preis für Nachwuchskommunalpolitikerinnen eingerichtet.
Jürgen Hardt, MdB: „Unser Grundgesetz stellte nur vier Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges die Weichen für die rechtsstaatliche, freie und gleichberechtigte Zukunft unserer Nation. Auch heute, 70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, könnte es nicht aktueller sein: Ob wir über Extremismus, Fridays for Future oder Political Correctness debattieren, das Grundgesetz mit seiner freiheitlichen und toleranten, aber auch wehrhaften Grundhaltung, weist uns den Weg.
Der Wandel der Präambel des Grundgesetzes spiegelt die entscheidenden Etappen der deutschen Nachkriegsgeschichte: Das Ziel der Einheit Deutschlands wurde 1990 erreicht. Seitdem findet sich in der Präambel des Grundgesetzes die Forderung, dass Deutschland als »gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt« dienen will. Unverändert blieb die aus meiner Sicht unverzichtbare Verantwortlichkeit vor Gott und den Menschen.
Der Tag des Verfassungsjubiläums ist eine willkommene Gelegenheit, sich mit den Grundrechten und der Struktur unseres Staatsaufbaus zu befassen. Je mehr die öffentliche Erinnerung an die besondere Lage in den Nachkriegsjahren verblasst, desto wichtiger ist es, den zeitlosen Charakter unseres Grundgesetzes auch jungen Menschen neu zu verdeutlichen. Ich hatte in den vergangenen Wochen Gelegenheit, auf elf verschiedenen Schulveranstaltungen in meinem Wahlkreis mit rund 1500 Schülerinnen und Schülern zu Europa und zu unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung zu diskutieren. Wir können auf unser Grundgesetz stolz sein. Viele noch jüngere Demokratien haben sich von ihm inspirieren lassen.“