CDU Wuppertal

Jürgen Hardt, MdB (CDU): Die Zahl der Organspenden muss steigen – deshalb unterstütze ich die doppelte Widerspruchslösung

Der Bundestagsabgeordnete für Solingen, Remscheid und Wuppertal II, Jürgen Hardt (CDU), informiert über seine Unterstützung der doppelten Widerspruchslösung bei der heutigen namentlichen Abstimmung zum Thema Organspende:
 
Heute stimmt der Deutsche Bundestag über die beiden Gesetzentwürfe zur Organspende namentlich ab. Es geht vor allem darum, die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen. Denn in Deutschland ist die Zahl von Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, gleichbleibend hoch. Leider verzeichnen wir aber trotzdem eine zu geringe Bereitschaft zur Organspende. Zwei Gesetzentwürfe stehen zur Abstimmung. Ich stimme für die doppelte Widerspruchslösung. 
 
Bei diesem die Menschen bewegenden Thema müssen Lösungsvorschläge gut begründet und abgewogen werden. Die beiden Gesetzentwürfe sind fraktionsübergreifend: 
 
Eine Gruppe von Abgeordneten aus Union, SPD, FDP, Linken und Grünen vertritt die Auffassung, dass einer Organspende ausdrücklich zugestimmt werden sollte. Bürgerinnen und Bürger sollen hier regelmäßig befragt werden, etwa bei der Beantragung oder Abholung neuer Ausweispapiere. 
 
Eine andere Gruppe rund um Gesundheitsminister Jens Spahn und den stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Karl Lauterbach wirbt für die Lösung, dass einer Organspende im Vorfeld ausdrücklich widersprochen werden muss. Ich persönlich unterstütze diesen Vorschlag der Widerspruchslösung. Der Nutzen für kranke Menschen ist enorm. Der Aufwand, widersprechen zu müssen, ist im Vergleich hierzu gering und moralisch zumutbar für diejenigen, die eine Organspende nicht möchten. Hingegen wäre eine regelmäßige Abfrage nach Spendenbereitschaft, wie sie der andere fraktionsübergreifende Antrag vorsieht, eine erhebliche Belastung für diejenigen, die sich mit solchen Fragen gar nicht befassen möchten, was auch ihr Recht ist. Auch das veranlasst mich, der Widerspruchslösung zuzustimmen. Organspende bleibt in jedem Fall freiwillig. 
 
Ich persönlich respektiere die Auffassung vieler Menschen, über den Tod hinaus über ihren Leichnam verfügen zu wollen. Ich bin aber der Auffassung, dass weder mein lebender noch mein toter Körper im materiellen Sinne mir gehört und ich deshalb auch nicht darüber verfügen kann. Es wäre aus meiner Sicht verantwortungslos, die Entnahme von Organen nach dem Tod zu verweigern, wenn dadurch Leid gelindert und Leben gerettet werden kann. 
 
Ich hoffe, dass allein durch die öffentliche Diskussion viele Bürgerinnen und Bürger erkennen, dass die Bereitschaft zur Organspende wichtig ist und Leben rettet.