CDU Wuppertal

CDU-Kreisvorsitzender Dr. Rolf Köster: Aufhebung der Bußgeldbescheide

Als „eines Rechtsstaates unwürdig“ bezeichnete der Vorsitzende der CDU Wuppertal, Dr. Rolf Köster, die eingetretene Unsicherheit über die Wirksamkeit von Bußgeldbescheiden im Verkehrsbereich.
 
Bekanntlich war die Reform des Bußgeldkataloges für Temposünder im Straßenverkehr aufgrund von Formfehlern gescheitert. Dennoch sind die auf dieser rechtsfehlerhaften Grundlage erlassenen Bußgeldbescheide rechtskräftig geworden, und sind damit auch grundsätzlich vollstreckbar.
 
„Die Entscheidung, ob die Bußgeldbescheide mit teilweise einschneidenden Fahrverboten umgesetzt werden, liegt bei den Ländern, nicht beim Bund. In einem Rechtsstaat dürfen Eingriff in die Rechte der Bürger nur auf der Grundlage eines fehlerfreien Erlasses und Gesetzes erfolgen, ansonsten sind diese Grundrechtseingriffe rechtswidrig und nichtig. Deswegen muss das Land unverzüglich Rechtssicherheit schaffen und die zwischenzeitlich ergangenen Bußgeldbescheide ersatzlos aufheben“, so Köster.
 
Er appelliert an die Wuppertaler Landtagsabgeordneten, sich für eine unverzügliche Klarstellung einzusetzen.
 
„Die Bürgerinnen und Bürger verstehen dieses Durcheinander nicht, welches der Gesetzgeber verursacht hat und haben ein Recht darauf, dass nur auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen Gesetzes bestraft wird. Die Bescheide sind deswegen zwingend aufzuheben, und zwar unverzüglich, damit das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht infrage gestellt wird“, so der Vorsitzende der CDU abschließend.