„Überall wird im Moment diskutiert, ob der Termin für die Kommunalwahl am 13. September 2020 in Nordrhein-Westfalen zu halten ist. Die Parteien haben Schwierigkeiten, ihre Kandidaten in den Ortsverbänden und anschließend in den Kreisverbänden zu benennen, da es sich dabei nach dem Gesetz zwingend um so genannte „Präsenzsitzungen“ handelt, bei denen oftmals eine große Zahl von Mitgliedern anwesend sein werden. Auch müssen die Wahlprogramme diskutiert und abgestimmt werden. Die Parteien haben zwar insoweit alle Vorbereitung getroffen, jedoch könnte im Ergebnis zweifelhaft sein, ob bei Andauern der Pandemie der übliche Wahlgang zur Wahlurne überhaupt möglich ist.“
Für diesen Fall sollte, so die Wuppertaler CDU, darüber nachgedacht werden, die Kommunalwahl als reine Briefwahl auszugestalten. Zwar ist es richtig, dass zu einer lebendigen Demokratie auch gehört, dass man die Kandidaten erleben und physisch mit ihnen diskutieren kann. Trotzdem ist es richtig, und sinnvoll, für Notfälle die Möglichkeit zu schaffen, den Wahlgang durch eine Briefwahl zu ersetzen. Die Koalition in Berlin ist damit befasst, eine Anpassung des Wahlrechts zu verabschieden und damit die Briefwahl-Möglichkeit auszuweiten. Dies müsste auch von der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Parteien für alle Fälle diskutiert werden.
„Man wird abwägen müssen, wo das größere demokratische Defizit liegt: dass der Bürger per Briefwahl abstimmt oder dass eine Wahl ausgesetzt und damit die Wahlperiode der gewählten Abgeordneten verlängert wird. Diese sind im Regelfall für vier oder fünf Jahre gewählt, so dass es nicht ohne weiteres demokratisch ist, ihr Amt durch einen Federstrich des Gesetzgebers zu verlängern. Dafür fehlt dann die demokratische Legitimation. Für diesen Fall halte ich die Briefwahl für eine demokratischere Alternative“, so Köster abschließend.